HINWEISE ZU ELEKTRO-ALTGERÄTEN/ALTBATTERIEN



I. Elektro-Altgeräte


betterair-Produkte sollen Ihr Zuhause möglichst lange vor Schad- und Reizstoffen schützen. Doch lässt es sich nicht vermeiden, dass gelegentlich auch betterair-Produkte das Ende ihres Lebenszyklus erreichen.

Entsprechend unserer Verantwortung als Hersteller und Vertreiber im Sinne der sog. WEEE-Richtlinie wollen wir Sie über die fachgerechte Entsorgung unserer Produkte informieren, um gemeinsam die Ressourcen unserer Erde schonen zu können. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten.  

Was regelt die WEEE-Richtlinie?

Die EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (kurz „WEEE-Richtlinie“) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten („Altgeräte“). Die WEEE-Richtlinie verpflichtet alle Inverkehrbringer zur Rücknahme und Entsorgung dieser Waren nach festgelegten ökologischen Standards. Mit unserer Teilnahme an einem lizensierten Sammel- und Verwertungssystem entsprechen wir vollinhaltlich den Anforderungen dieser Richtlinie.

Achten auch Sie auf die richtige Entsorgung – unserer Umwelt zuliebe!

Nicht jeder Abfall kommt in den Hausmüll. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll! Insofern hat eine Sammlung getrennt und die Entsorgung zB. über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu erfolgen. Verbraucher, die Altgeräte nutzen, haben überdies nicht vom Altgerät umschlossene Altbatterien und Akkumulatoren sowie Lampen, die man zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen kann, vom Altgerät vor Abgabe an einer Sammelstelle zu trennen.

Eine fachgerechte Entsorgung optimiert den Verwertungs- und Recyclingfluss und verhindert, dass potenziell gefährliche Stoffe Ihrer Gesundheit und unserer Umwelt schaden.

Woran erkennen Sie, dass ein Gerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist?

Das Symbol einer durchgestrichene Abfalltonne weist Verbraucher darauf hin, dass Altgeräte am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind. Dieses Symbol befindet sich auf dem Gerät selbst und/oder in den beiliegenden Begleitinformationen.



Wo können Sie Altgeräte zurückgeben?

1. Öffentlich-rechtliche Sammelstellen: 
Um Elektro- und Elektronikgeräte richtig zu entsorgen, können Sie öffentlich-rechtliche Sammelstellen in Ihrer Nähe nutzen.

Wir als Vertreiber von betterair Produkten in Deutschland nehmen am lizensierten Sammel- und Verwertungssystem weee full-service der bitkom Servicegesellschaft mbH, Berlin, teil. Ihnen steht in Deutschland ein umfangreiches Netz an kommunalen Sammelstellen für Elektrogeräte und für Batterien zur Verfügung, bei denen Sie Ihre Altgeräte und Batterien unentgeltlich zurückgeben können.

Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website des Umweltbundesamts (https://www.umweltbundesamt.de) unter dem Suchbegriff „Rückgabe Elektrogeräte“. 

2. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch Vertreiber/Händler:
Grundsätzlich ist der Vertreiber gegenüber Ihnen als Verbrauchern verpflichtet, ein Altgerät unentgeltlich zurückzunehmen, wenn Sie ein neues Gerät mit gleicher Funktion/Bauart kaufen. Diese Rücknahmepflicht trifft den Vertreiber aber nur dann, wenn seine Verkaufsfläche (bzw. im Falle des Online-Handels seine Lager- und Versandfläche) für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² beträgt. 

Wird ein neues Elektro- oder Elektronikgerätes durch Auslieferung im privaten Haushalt abgegeben, erfolgt die Rücknahme des Altgeräts mit gleicher Funktion/Bauart in einer kostenlosen Abholung durch bzw. Übergabe an das ausliefernde Logistikunternehmen.

Eine Rücknahmepflicht des Vertreibers – unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes – besteht auch dann, wenn der Verbraucher verlangt, Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen.  Die Rücknahme ist auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Erfolgt der Verkauf eines Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (eCommerce), ist eine kostenlose Abholung eines Altgeräts mit gleicher Funktion/Bauart nur dann verpflichtend, wenn es sich dabei um ein Gerät aus der Kategorie 1, 2 oder 4 handelt (keine Verpflichtung bei Geräten aus den Kategorien 3,5, oder 6).
Informationen zu Gerätekategorien finden Sie hier.  

Erfolgt der Verkauf eines Neugeräts der Kategorien 3,5, oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und wird das Neugerät an den privaten Haushalt ausgeliefert, besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, ein Altgerät mit gleicher Funktion/Bauart an den Vertreiber zurückzugeben.

Die Rücknahme von Altgeräten der Kategorien 3,5, oder 6 oder von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.

Was ist beim Akku des BioLogic® Geräts zu beachten?

Das BioLogic®-Gerät (Zerstäuber) enthält einen eingebauten Lithium-Polymer-Akkumulator (Sekundärbatterie). Belassen Sie den eingebauten Akku bitte im Gerät und versuchen Sie nicht, diesen auszubauen. Dieser kann nur durch Fachpersonal entfernt werden. Die Anleitung für Fachpersonal finden Sie hier.

Akkus sollten vor der Entsorgung vollständig entladen werden, um einen eventuellen Kurzschluss und damit die Gefahr einer Brandentwicklung zu vermeiden. Weitere Informationen über eine korrekte Entsorgung von Altgeräten erhalten Sie bei Ihrer Kommune/Gemeinde oder Ihrem Abfallentsorgungsdienst.

Hinweis zum Datenschutz

Altgeräte, die zu entsorgen sind, können evtl. sensible personenbezogene Daten enthalten (zB. auf einem Smartphone). Bitte beachten Sie, dass Verbraucher von Altgeräten eigenverantwortlich dafür zu sorgen haben, dass eventuell auf dem Altgeräte gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen sind.

Hinweis zu unserer WEEE-Registrierungs­nummer

Wir sind als Vertreiber von betterair Produkten in Deutschland bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), Nordostpark 72, 90411 Nürnberg als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten unter folgender WEEE-Registrierungsnummer registriert: DE53410927. Die Registernummer für Batterien lautet DE27867572.

Sammel- und Verwertungsquoten

Wir sind gesetzlich angehalten, über den Stand der Erfüllung quantitativer Zielvorgaben (Sammel- und Recyclingquoten) zu informieren. Alle Mitgliedsstaaten sind nach der sogenannten WEEE-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und an die Kommission zu übermitteln. Informationen zum aktuellen Stand der Sammel- und Recyclingquoten (Jahr 2020) finden Sie hier.  

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!  

II. Altbatterien


Die folgenden Informationen richten sich an Verbraucher, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien (u.a. Akkus) nutzen. Bitte beachten Sie die Hinweise im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und einer umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien/Akkus. Denn eine fachgerechte Entsorgung von Batterien schont die Ressourcen unserer Erde.

Achten auch Sie auf die richtige Entsorgung – unserer Umwelt zuliebe!

Verbraucher haben nicht nur Elektro-Altgeräte, sondern auch Altbatterien fachgerecht – und getrennt vom Hausmüll – zu entsorgen. Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll! Verbraucher sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Insofern hat eine Sammlung getrennt zu erfolgen, um eine fachgerechte Entsorgung zB. über örtliche Sammel- und Rückgabesysteme gewährleisten zu können.

Eine fachgerechte Entsorgung optimiert den Verwertungs- und Recyclingfluss und verhindert, dass potenziell gefährliche Stoffe (zB. lithiumhaltige Batterien) Ihrer Gesundheit und unserer Umwelt schaden.

Woran erkennen Sie, dass Altbatterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind?

Das Symbol einer durchgestrichene Abfalltonne auf den Batterien weist Verbraucher darauf hin, dass Altbatterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind. Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (Hg) oder mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, sind unter dem Abfallonnen-Symbol mit der chemischen Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes gekennzeichnet.



Wo können Sie Altbatterien zurückgeben?

Verbraucher können Altbatterien nach Gebrauch an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort unentgeltlich abgeben. Auch Vertreiber von Batterien sind zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet. Diese Rücknahmeverpflichtung ist allerdings auf Altbatterien solcher Art beschränkt, die Vertreiber als Neubatterien in ihrem Sortiment führen/geführt haben. Im Falle einer Rücknahmeverpflichtung können Verbraucher Altbatterien ausreichend frankiert an den Vertreiber zurücksenden.

Später bezahlen mit Klarna ✓ Kostenloser Set-Versand ✓ 2 Jahre Herstellergarantie